Jeder mit gültigem Ticket - allerdings halten wir uns an die gesetzlichen Jugendschutz-Bestimmungen:
Jugendschutzgesetz § 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Dies bedeutet konkret für unsere Abendveranstaltungen, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur Zugang zu der Party gewährt werden kann, wenn sie von einem Personensorgeberechtigten (dies sind ausschließlich Eltern oder ein offizieller Vormund) begleitet werden. Jugendliche ab 16 Jahre dürfen bis Mitternacht bei uns bleiben, nach 24h müssen sie das Veranstaltungsgelände verlassen. Wenn ein Personensorgeberechtigter den Jugendlichen ab 16 Jahre begleitet, darf er bis zum Ende der Veranstaltung vor Ort bleiben. Ein sogenannter "Eltern-/Muttizettel" gilt bei uns nicht, am Einlass ist Ausweispflicht.
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